Externer Brandschutzbeauftragter

Für Ihren Betrieb stellen wir Ihnen einen qualifizierten Brandschutzbeauftragten nach den gesetzlichen Vorgaben der Berufsgenossenschaft nach DGUV-Information 205-003.
Wir führen regelmäßige Brandschutzbegehungen durch, beraten Sie bei Fragen rund um den Brandschutz und erstellen Ihnen die  Brandschutzordnung nach DIN 14096 Teil A, B und C.

Sprechen Sie uns an um ein individuelles Angebot, passend für Ihre Bedürfnisse zu erhalten.


Betrieblicher Brandschutzhelfer

In diesem theoretischen und praktischen Unterricht, findet die Ausbildung zum zertifizierten betrieblichen Brandschutzhelfer statt. Diese richtet sich nach den gängigen technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A2.2, der DGUV 205-023 und dem ArbSchG §10 Abs.2.

Nach dieser Ausbildung erhält der Teilnehmer das Zertifikat „Betrieblicher Brandschutzhelfer“ und kann anschließend zum betrieblichen Brandschutzhelfer ernannt werden.

Laut gängigen Vorschriften müssen mindestens 5% der anwesenden Beschäftigten in Betrieben eine Ausbildung zum betrieblichen Brandschutzhelfer haben.

In der Praxis hat sich bewährt, die Unterweisung ca. alle 2 Jahre zu wiederholen.

Ausbildungsinhalte:
  • Grundzüge des Brandschutzes
  • Betriebliche Brandschutz Organisation
  • Flucht- und Rettungswege
  • Gefahren durch Brände
  • Verhalten im Brandfall
  • Unterteilung der Brandklassen
  • Aufbau und Wirkungsweise tragbarer Feuerlöscher
  • Praktischer Umgang mit Feuerlöscher am Brandsimulator

Feuerlöscher Training

Zielgruppe für das Feuerlöscher Training ist jeder, der den praktischen Umgang mit tragbaren Feuerlöschern erlernen und trainieren will.

Ausbildungsinhalte:

  • Aufbau und Wirkungsweise tragbarer Feuerlöscher
  • Unterteilung der Brandklassen
  • Erkennen des richtigen Löschmittels
  • taktisches und sicheres Vorgehen beim Löschen
  • Verhalten im Brandfall & Alarmierung Rettungskräfte

Flucht- und Rettungspläne

Wir erstellen Ihre Flucht- und Rettungspläne für Ihren Betrieb oder Ihr Unternehmen nach DIN ISO 23601 – auf Wunsch auch mehrsprachig.

Die Pläne werden entweder von Grund auf neu generiert, oder durch bereits vorhandene Dateien im DXF-, DWG- oder PDF-Format eingelesen und weiter bearbeitet.

Ebenso prüfen wir im Rahmen der gesetzlichen zweijährigen Prüffrist Ihre bereits vorhandenen Pläne und passen diese gegebenenfalls an.